Zweiradgutachten in Düsseldorf - Expertise für Biker

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Sachverständiger bei der Erstellung eines Zweiradgutachtens in Düsseldorf
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Zweiradgutachten

Schützen Sie, was Ihnen lieb ist! Das Zweirad ist für viele Menschen nicht nur ein Fahrzeug oder ein Fortbewegungsmittel. Sie restaurieren alte Schätzchen, pflegen sie liebevoll, bauen sie um und werten sie auf. Ein Motorradgutachten dokumentiert den genauen Wert für Motorrad oder Roller und kann im Falle eines Versicherungsfalles für schnellere Abwicklung und höhere Schadenssummen sorgen. So behalten Sie im Schadensfall jederzeit die Kontrolle über die Abwicklung und belegen der Versicherung alle gemachten Umbauten oder Restaurationen. Für die Begutachtung und Bewertung nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf.

Unser Sachverständigen- und Ingenieurbüro in Düsseldorf fertigt in Ihrem Auftrag Gutachten im Kfz-Bereich an. Jeder Schadensfall ist unangenehm und sollte daher so wenige Probleme wie möglich bereiten, und genau dann stehen wir zur Stelle.

UNSERE MISSION

Wir nehmen den Schaden vor Ort auf und leiten diesen direkt an die Versicherung weiter. Für unsere Dienstleistung entstehen Ihnen natürlich keinerlei Kosten!

Unser Sachverständigen- und Ingenieurbüro in Düsseldorf fertigt in Ihrem Auftrag Gutachten im Kfz-Bereich an. Jeder Schadensfall ist unangenehm und sollte daher so wenige Probleme wie möglich bereiten, und genau dann stehen wir zur Stelle.

HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

  • Warum DGI Gutachten?

    Jeder Schadensfall ist unangenehm und sollte daher so wenig Probleme wie möglich bereiten. Mit der Regulierung eines Schadens sollten Sie nicht unachtsam umgehen. Unser Team verfügt über eine breite Wissensbasis und wir können auf langjährige und breit gefächerte Erfahrung zurückgreifen.

  • Wann muss ein Unfallgutachten erstellt werden?

    Als Geschädigter eines Unfalls haben Sie zwar das Recht einen separaten Kfz-Sachverständigen hinzuzuziehen, um die Intensität des entstandenen Schadens zu eruieren. Doch der Aufwand des Gutachtens wird anschließend erst von der gegnerischen Versicherung übernommen, wenn die verursachten Schäden einen Wert von 750,00€ übersteigen. Wenn Sie sich also nicht sicher sind, ob der entstandene Schaden geringer ist, nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf

  • Welche Ansprüche können aus einem Schadenfall entstehen?

    Folgende Ansprüche können aus einem Schadenfall entstehen:

    • Ab- und Anmeldekosten
    • Abschlepp- und Bergungskosten
    • Anwaltskosten
    • Arztkosten
    • Auslagenpauschale
    • Entsorgung
    • Finanzierungskosten
    • Folgeschäden die im Zusammenhang mit dem Verkehrsunfall stehen
    • Haushaltsführungskosten
    • Mietwagenkosten oder Nutzungsausfall
    • Sachschaden am Fahrzeug
    • Sachschaden an anderen Gegenständen (Brille, Uhr, Kleidung, Ladung)
    • Sachverständigenkosten / Gutachterkosten
    • Standkosten
    • Verdienstausfall
  • Welche Fahrzeuge werden geprüft

    • PKW’s
    • Oldtimer
    • Motorräder
    • Caravan
    • Nutzfahrzeuge
    •  Reisebusse
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